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Beratungshonorar / Vergütung

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Grundsätze der Vereinbarung

 

Guter Rat muss nicht teuer sein. Schlechter Rat kann in seinen Auswirkungen (für Unternehmen) unbezahlbar sein.

Leistung und Gegenleistung müssen in einem ausgewogenen, für alle Beteiligten nachvollziehbaren, Verhältnis stehen.

Leistung muss ihren Preis wert sein.

 

Allgemeine Berechnungsgrundlage

 

In unserer Kanzlei erfolgen Abrechnungen für einen Auftrag im Bereich Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsanwalt-/
Fachanwalt-Beratung grundsätzlich auf der rechtlichen Basis eines vereinbarten Stundenhonorars.

Das voraussichtlich anfallende Zeitvolumen wird zu Beginn der Beratung abgeschätzt und Honorar besprochen.

Hierdurch wird von vornherein Kosten-Transparenz der Verträge erreicht. Auf Wunsch vereinbart unsere Kanzlei
in München für vom Inhalt her klar abgrenzbare Tätigkeitsbereiche auch gerne Pauschalhonorare.

 

 

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 © Uwe Dörnbrack - Anwalt und Wirtschaftsprüfer | München | Tel. +49 (0)89 28972950 | Voraussetzungen für Honorar und Vergütung der Beratung für Unternehmen | Liste