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Beim Firmenkauf einer Personengesellschaft oder beim Unternehmenskauf (auch Firmenübernahme, Akquisition oder Mergers & Acquisitions/M&A) einer Kapitalgesellschaft beliebiger Rechtsform (GbR, OHG, KG, GmbH, AG) unterstützen Sie die Fachberater, Rechtsanwälte und Steuerberater unserer Kanzlei in München z.B. bei folgenden Steuerrecht-Fragen:
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Bewertung und Wirtschaftsprüfung von Unternehmen zur Bestimmung von einem tragfähigen Kaufpreis
Financial, tax, legal due diligence Prüfungen
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Finanzierung beim Unternehmenskauf wie z.B. finanzierte Übernahmen (Leveraged Buy-out, auch LBO)
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Begleitung und Strukturierung von Unternehmens-Transaktionen wie die Übernahme von einem Unternehmen durch ein externes Management (auch Management-Buy-in MBI) und den Eigentümerwechsel von einem Unternehmen, bei dem die Kapitalmehrheit von den bisherigen Eigentümern das Management kauft (Management-Buy-out MBO)
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Beratung bei Asset Deal und Share Deal als Unterarten vom Unternehmenskauf (Asset Deal: Übertragung sämtlicher Wirtschaftsgüter von einem Unternehmen, Share Deal: Verkauf von Geschäftsanteilen wie GmbH-Anteile oder Aktien bzw. Gesellschaftsanteile einer Personengesellschaft)
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Gründungsprüfung und Einlagenprüfung beim Firmenkauf
Pro Forma Abschlüsse und Planungsplausibilisierungen
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Erarbeitung einer Checkliste für Mergers & Acquisitions (M&A-Übernahme/Fusion)
sowie den Unternehmenskauf in München
Betreung bei Vertrag und Letter of Intent (Absichtserklärung)
Einbringungen, Umtauschverhältnisse, Spaltungen
Haftung und Restrukturierung bei Insolvenz
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Verschmelzungen und Sacheinlagen beim Firmenkauf
Steuer und Versteuerung
Für eine spezifische Anwalt-Beratung im Bereich Unternehmenserwerb oder internationaler Unternehmenskauf (z.B. Österreich, Schweiz, USA) kontaktieren Sie bitte in München unsere Steuerberatung und Kanzlei für Steuerrecht.
Weitere Leistungen:
Firmengründung Fondsprüfung Steuerrecht Stiftung Unternehmenskauf Unternehmenssanierung Nachfolge Unternehmensumwandlung Unternehmensverkauf
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